Wieviel zahlen die Krankenkassen dazu ?
Bei einer Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie-§43-SGB-V leisten die Kassen folgende Zuzahlungen.
Stand: aktuell
Krankenkasse |
Zuzahlung |
Kosten bei 1 Erstberatung |
Barmer GEK | 160,00 EUR | 200,00 EUR |
Audi BKK | 180,00 EUR | 200,00 EUR |
DAK Gesundheit | 164,00 EUR | 200,00 EUR |
BKK Mobil Oil | 200,00 EUR | 200,00 EUR |
Knappschaft | 135,00 EUR | 200,00 EUR |
BKK Salzgitter | 170,00 EUR | 200,00 EUR |
KKH-Allianz | 164,00 EUR | 200,00 EUR |
Techniker KK | 164,00 EUR | 200,00 EUR |
BKK Publik/SZ | 170,00 EUR | 200,00 EUR |
AOK Nds. | bis 190,00 EUR | 200,00 EUR |
SBK | 135,00 EUR | 200,00 EUR |
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Alle gesetzlichen Krankenkassen leisten Zuzahlungen. Über die tatsächliche Höhe der Zuzahlung entscheidet Ihre Krankenkasse.
Bei privaten Krankenkassen weden in der Regel keine Zuzahlung geleistet. Nachfragen lohnt sich in der Regel.
Die Erfahrung zeigt, auch hier werden von einigen privaten Kassen die Kosten übernommen!
Welche Praxen bieten bereits die Ernährungstherapie-§43-SGB-V
Ernährungsberatung im GVB - Ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention
Ernährungsberatung im GVB - Ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention
Die Mitglieder des GVB haben die Möglichkeit , ab sofort eine qualifizierte Ernährungsberatung als nichtmedikamentöse Leistung aus der eigenen Praxis heraus direkt anzubieten.
Die erfolgreiche Vermittlung eines Patienten zur Ernährungsberatung wird andererseits zusätzlich mit einer Delegationsgebühr für den delegierenden Arzt honoriert. Die so erhobenen Daten können im Rahmen einer begleitenden Studie ausgewertet werden.
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