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Wir bieten Ihnen eine professionelle Ernährungstherapie an.
In Einzelgesprächen gehen wir auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und
Lebensumstände ein, und entwickeln daraus einen genau auf Sie abgestimmten
Ernährungsplan.

Bei uns erlernen Sie eine gesunde Ernährung ohne Verbote.

Ernährungstherapie warum?

Der Gesetzgeber möchte vor einer ärztlich verordneten, medikamentösen Therapie in jedem Fall alle Möglichkeiten einer allseitigen Ernährungsumstellung zur Beeinflussung von Erkrankungen zur frühzeitigen Vermeidung von fehlernährungsbedingten Folgeschäden genutzt wissen. Mit diesem Ziel hat auch der GBA die Ihnen wohl bekannten "neuen" Arzneimittelrichtlinien, Stand 01.04.2009, verschärft und vor allem vor einer Medikamentenverordnung zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen, z. B. Diabetes mellitus, den behandelnden Arzt zu einer Ernährungsberatung verpflichtet. Nachlesen können Sie dies unter Punkt 11 orale Antidiabetika Seite 6 der Anlage III der angesprochenen Arzneimittelrichtlinien. Indikationen zur Ernährungstherapie § 43

 Schritt 1
„Rezept“ ausfüllen

Der Gesundheitsverbund hat hierfür ein leicht zu handhabendes Formular entwickelt.

Zum Formular Download

Es lässt sich wie jeder Arztbrief in Ihre Praxisverwaltungs- Software integrieren. Ist das Formular eingebunden, können Sie es wie einen Arztbrief aufrufen. Die Patientendaten stehen dann bereits im GVB-Formular und Sie brauchen es nur noch auszudrucken, Praxisstempel und Unterschrift. Sollten Sie Probleme bei der Integration des Formulars in Ihre Praxisverwaltungs-Software haben, sprechen Sie uns ruhig an. Unser EDV Support- Team wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Schritt 2
Patient Informieren

Geben Sie Ihrem Patienten eine kurze Erläuterung zu dem Formular und dem bevorstehenden Ablauf der Ernährungstherapie. Hierbei unterstützt Sie das vom GVB erarbeitete Patienteninformationsblatt. Dieses ist jedem Antrag beigefügt.

 

Schritt 3
Formular per Fax an den GVB

Senden Sie das ausgefüllte und vom Patienten unterschriebene Formular einfach per Fax 0531  877 06 10 an den GVB.

 

Alles weitere erledigen wir für Sie


Damit nach der Ernährungsberatung die Krankenkasse bezahlt, holen wir vorher einen Kostenvoranschlag ein, um die Kostenübernahme Ihres Patienten vorher persönlich beim Versicherer abzusichern.
Unsere Berater verfügen über Erfahrung im, Umgang mit den Kassen.

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Fachgruppe Anzahl
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Augenheilkunde 3
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 3
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Innere Medizin - Rheumatologie 1
Psychiatrie und Psychotherapie 4
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Orthopädie 3
Kinder- und Jugendmedizin 3
Innere Medizin - Hämatologie und internistische Onkologie 1
Anästhesiologie 1
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Kieferorthopädie 1
Plastische Chirurgie 1
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 1
Nuklearmedizin 1
Innere Medizin - Nephrologie 1
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