Die alles entscheidende Voraussetzung für das Erreichen der Ziele ist der Vereinsorganisationsgrad von mindestens 70% aller Niedergelassenen ärztlich und psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Ohne Erfüllung dieser Voraussetzung bleibt alles nur ein Wunschtraum. Es wird nichts anderes übrig bleiben als der Spruch "gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht".
Aber angenommen, diese Voraussetzung würde sich realisieren lassen, dann, so kann man wohl mit Recht von einer politisch relevanten Kraft sprechen, die auf demokratischem Wege auch an die Vertragspartner berechtigte Forderungen stellen kann. Forderungen, wie sie z.B. die Gewerkschaften an die Arbeitgeberverbände in Tarifverhandlungen stellen.
Wohl bemerkt, die Stellung von Forderungen wird durch die "Ärztliche Vereinigung" stellvertretend für Ihre Mitglieder im Rahmen eines Dialoges mit den Kassen erfolgen. Während dieser Verhandlungsphase behält jeder Arzt und Psychotherapeut unverändert seine Kassenzulassung.
Diese Forderungen sind folgende:
- Wiederherstellung des Kräftegleichgewichtes zwischen organisierter Ärzteschaft und Kassen
- Revidierung der durch das GMG eingeleiteten Aushöhlung des Kollektivvertrages im ambulanten Gesundheitswesen
- Abschaffung jeglicher Budget´s im ambulanten Sektor des Gesundheitswesens, natürlich auch für zurückliegende Jahre
- Einführung des Kostenerstattungsverfahrens zum 1,5 fachen Satzes der GOÄ
- Wiederherstellung einer souveränen, demokratischen und dem föderalistischen Gedanken entsprechenden Selbstverwaltung
- Niederlegung aller bisher initiierten Maßnahmen zur Einführung einer Staatsmedizin
Die Verhandlung mit den Kassen erfolgen, um die oben genannten Ziele auch konsequent umsetzen zu können.
Das Verhandlungsergebnis wird den Mitgliedern mitgeteilt und es erfolgt, analog wie bei einer Gewerkschaft, eine Urabstimmung. Erst im Rahmen dieser Urabstimmung und deren Ausgang wird die Frage nach dem Verbleiben im GKV-System gestellt werden.
Dabei sollte jeder Kollegin und jedem Kollegen klar sein, dass ohne die vollständige Erfüllung der oben genannten Forderungen, ein Verbleiben im System der GKV früher oder später sowieso zur Zahlungsunfähigkeit seiner Praxis führt.
Gesetzt dem Fall, dass die Kassen doch auf die Forderungen eingehen, sehen auch wir keinen Grund aus den bestehenden Strukturen, welche dann ja ihre eigentlichen Funktionen wieder erlangen auszuscheren.
Realistischer ist es aber vom so genannten "worst case", also dem schlimmst möglichem Szenario auszugehen und für dieses eine Lösungsvariante bereitzustellen. In einer Arbeitsgruppe werden deswegen die verschiedenen möglichen Varianten erarbeitet und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit diskutiert.
Dies mag Manchen von Ihnen als ein etwas sehr alternativer Weg vorkommen, um zu seinem Recht zu kommen. Nur ein Sachverhalt sollte wirklich jedem Niedergelassenen unmissverständlich klar gemacht werden. Der Verbleib im System unter den durch das GMG völlig veränderten, zu unserem Nachteil veränderten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, führt innerhalb kürzester Zeit zur Etablierung einer unsere Existenz gefährdenden und gnadenlos konkurrierenden weiteren ambulanten ärztlichen Behandlungsebene. Einer staatsmedizinischen Behandlungsebene. Diese Entwicklung wurde von Staatsseite durch die Änderung bisher geltender Rahmenbedingungen und dem GMG mit seiner staatsmedizinischen Zielstellung initiiert.
Noch leben wir in einer Demokratie, auch Ärzte sind mündige Bürger und Teile dieser Demokratie und dürfen ihren Unmut und ihr Unbehagen öffentlich artikulieren und darstellen.
Um aber auch Veränderungen herbei führen zu können ist ein starker Verbund oder Verein erforderlich. Genau aus diesem Grund ist die Ärztliche Vereinigung gegründet worden. Diese Organisation wird sich mit der Gesamtheit der Mitglieder, bei entsprechend erfüllt vorliegenden, oben genannten Voraussetzungen auch für die Umsetzung und das Erreichen dieser Ziele einsetzen.
Dafür stehen wir.