03.12.2024
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Drei Schritte zur erfolgreichen

Ernährungstherapie

 

 

 

 

 

 Information für Arztpraxen

 

 

Ernährungstherapie warum?

Der Gesetzgeber möchte vor einer ärztlich verordneten, medikamentösen Therapie in jedem Fall alle Möglichkeiten einer allseitigen Ernährungsumstellung zur Beeinflussung von Erkrankungen zur frühzeitigen Vermeidung von fehlernährungsbedingten Folgeschäden genutzt wissen. Mit diesem Ziel hat auch der GBA die Ihnen wohl bekannten "neuen" Arzneimittelrichtlinien, Stand 01.04.2009, verschärft und vor allem vor einer Medikamentenverordnung zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen, z. B. Diabetes mellitus, den behandelnden Arzt zu einer Ernährungsberatung verpflichtet. Nachlesen können Sie dies unter Punkt 11 orale Antidiabetika Seite 6 der Anlage III der angesprochenen Arzneimittelrichtlinien. Indikationen zur Ernährungstherapie § 43

 

 Schritt 1
„Rezept“ ausfüllen

Der Gesundheitsverbund hat hierfür ein leicht zu handhabendes Formular entwickelt. Dies lässt sich wie jeder Arztbrief in Ihre Praxisverwaltungs- Software integrieren. Ist das Formular eingebunden, können Sie es wie einen Arztbrief aufrufen. Die Patientendaten stehen dann bereits im GVB-Formular und Sie brauchen es nur noch auszudrucken, Praxisstempel und Unterschrift. Sollten Sie Probleme bei der Integration des Formulars in Ihre Praxisverwaltungs-Software haben, sprechen Sie uns ruhig an. Unser EDVSupport- Team wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

 

 

Schritt 2
Patient Informieren

 

Geben Sie Ihrem Patienten eine kurze Erläuterung zu dem Formular und dem bevorstehenden Ablauf der Ernährungstherapie. Hierbei unterstützt Sie das vom GVB erarbeitete Patienteninformationsblatt. Dieses ist jedem Antrag beigefügt.

 

 

Schritt 3
Formular per Fax an den GVB

Senden Sie das ausgefüllte und vom Patienten unterschriebene Formular einfach per Fax an den GVB. (der Download für das Formular befindet sich hier)

 

Alles weitere erledigen wir für Sie

 

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Mein Ärztenetzwerk

 

 

 

 

 

 

 

Welche Kosten entstehen meinem Patienten?

Die Ernährungstherapie ist ein kostenpflichtiges Gesundheitsangebot, für das die Krankenkassen in der Regel einen Zuschuss von 127,00 € bis zu 200,00 € leisten. Dieser Zuschuss muss bei der Krankenkasse vorher beantragt werden. Der Gesundheitsverbund übernimmt alle Kostenantragsformalitäten, wenn Ihr Patient uns auf dem GVB-Formular mit Unterschrift dazu beauftragt. 

 

Welche Krankenkassen nehmen teil?

Die AOK + SBK nehmen nicht teil. Alle anderen GKV-Versicherer nehmen teil. Bei Privatkassen wird es unterschiedlich gehandhabt. Die aktuelle Liste unter www.gvbs.net

 

Was erhält mein Patient dafür?

 

Er erhält eine professionelle Ernährungstherapie. Denn nur diese ermöglicht das Essverhalten nachhaltig und dauerhaft umzustellen. Dabei wird individuell in Einzelgesprächen auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände eingegangen,  wobei Genussfaktor und Vorlieben für gewisse Lebensmittel berücksichtigt werden.


Ernährungstherapie

Gabriele Zerbst

Staatl. gepr. Diätassistentin
mit Zertifikat des VDD

Lassen Sie sich einen Termin  von Frau Zerbst geben. Sie besucht Sie in Ihrer Praxis, und geht die eventuell noch offenen Fragen mit Ihnen gemeinsam durch. 

 

Welche Vorteile habe ich davon?

Erweitern Sie Ihr Praxisspektrum!

Sie können direkt aus Ihrer Praxis heraus Ihren Patienten eine Ernährungstherapie als Dienstleistung anbieten und profitieren davon! Denn:

Wir veröffentlichen Ihre Praxis unter www.gvbs.net als Praxis mit ernährungstherapeutischer Beratung.

Ihr Beratungsaufwand wird mit 25,00 € pro erfolgreicher Erstberatung honoriert.

Der Erfolg gibt uns recht. Weit über 1000 erfolgreich abgeschlossene Beratungen und 90 teilnehmende Ärzte sprechen eine deutliche Sprache.

Einfach mitmachen! Es lohnt sich für alle.

 

 

Wo findet die Beratung statt?

 

Sobald die Kostenübernahme der Beratung von der Krankenkasse bewilligt wurde, erhält Ihr Patient einen Termin für die Erstberatung. Diese nimmt in der Regel eine Stunde in Anspruch. Die Beratungen finden jeweils in Braunschweig am John-F.-Kennedy-Platz 9 im zweiten Obergeschoss statt. Den Kennedy-Platz kann Ihr Patient bequem mit den Buslinien 420 und 461 sowie mit den Straßenbahnlinien M2, M19 und M29 erreichen. Wenn er mit seinem PKW kommt, befinden sich Parkplätze direkt vor unserem Haus.


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 Gesundheitsverbund Braunschweig

Partnerschaft für Gesundheit „

 

Bei den Ärzten des Gesundheitsverbundes stehen die Patienten im Mittelpunkt ihrer Bemühungen. Diese Praxen arbeiten für ihre Patienten sehr eng miteinander zusammen.

Wenn Sie diese Website gefunden haben, dann deswegen, weil Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dem „Gesundheitsverbund Braunschweig“, einer starken ärztlichen Vereinigung, angehören.

Dr. U. Lorenz

Vorsitzender Gesundheitsverbund Braunschweig e.V.


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