GV.B Ernährungsberatung
Die deutliche Zunahme ernährungsassoziierter Erkrankungen stellt Ärzte vor die Herausforderung, wirksame und sichere Maßnahmen zu deren Prävention und Rehabilitation der Patienten zu identifizieren.
Die individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ist eine solche Maßnahme, denn zum einen vermittelt die qualifizierte Ernährungstherapeutin dem Patienten fundiertes, praxisorientiertes Ernährungswissen und zum anderen hilft sie, die externen und internen Ursachen des Essverhaltens zu erkennen und zu verändern.
So können Patienten, mit Hilfe des neu erlernten Essverhaltens bereits bestehende ernährungsbedingte Erkrankungen, wie u.a.
- Adipositas ab BMI >30, - Fettleber, - Diabetes mellitus, - Bluthochdruck,
- KHK, - Pankreatitis, - Colitis ulcerosa, - Mb. Crohn,
- Gluten-Unverträglichkeit - Thyreoditiden oder andere Autoimmunerkrankungen - Nierensteine
- Malabsorptionsstörungen - diversen Allergien - gastrointestinale Erkrankungen
- Kachexien - div. Essstörungen - Postcholezystektomie Syndrm
und nicht zu vergessen, einige Gelenkerkrankungen, welche ebenfalls durch Kreuzreaktionen von Oberflächenantigenen ausgelöst werden.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es soll Ihnen nur zeigen, dass die Einsatzbreite der Ernährungstherapie groß ist.
Was erhalten Ihre Patienten in einer GV.B.Ernährungstherapie?
Im Gegensatz zu einer Onlineberatung in einer DIGA mit einer APP, erhalten die Patienten persönliche Gespräche mit der qualifizierten Ernährungsfachkraft vor Ort. Wir sind überzeugt davon, dass nur so ein optimales Ernährungsverhalten individuell entwickelt werden kann.
Zusammen soll eine Weg gefunden werden, wie eine Umstellung des Ernährungsverhaltens langfristig erfolgen und dauerhaft beibehalten werden kann, um so auch eine Nachhaltigkeit der Beratung zu erreichen.
Nutzen Sie auch für Ihre Patienten unsere professionelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V.
Unseren Antrag für eine Ernährungstherapie finden Sie unter dem folgenden Link:
Dieser ist einfach auszufüllen:
Einzufügen sind hier der Name, das Geburtsdatum und die Telefonnummer der Patienten und wichtig die Unterschrift des Patienten, damit wir in seinem Auftrag die Kostenerstattung bei den Krankenkassen regeln können.
Erstellen Sie bitte ein Kassenrezept mit der therapiebedürftigen Diagnose, mit dem Vermerk: Ernährungstherapie nach § 43 SGB V.
Dann faxen Sie beides an den GV.B.: 0531-8770610, den gesamten weiteren logistischen Ablauf übernehmen wir.
Den Originalantrag und das Rezept geben Sie bitte dem Patienten mit.
Die Ernährungstherapie wird von den Krankenkassen finanziell unterstützt. Die Kostenübernahmen, seitens der Krankenkassen, können Sie auf folgenden Link einsehen:
Falls Sie Flyer der Ernährungstherapie benötigen, kreuzen Sie es bitte an und faxen Sie es uns zurück an: 0531-877 06 10
------ x Flyer für die Gewichtsabnahme ----- x Flyer für Verdauungsstörungen
------ x Flyer für Allergie und Unverträglichkeiten ----- x Flyer für Kinderernährung
------ x Flyer für die Ernährungstherapie - Medikamente Nein Danke!
Bestehen Fragen bezüglich der Ernährungstherapie, stehe ich Ihnen gern zu Verfügung:
Tel.: 0531-128 95 91 oder mobil 0173-638 97 45
Gabriele Zerbst (staatl. gepr. Diätassistentin)